Keine Diskriminierung
In der Schweiz ist es verboten, andere Menschen zu diskriminieren. Auch Menschen mit HIV dürfen nicht diskriminiert werden. Wenn Sie mit HIV leben und jemand Sie deshalb diskriminiert, können Sie sich beraten lassen.
Andere Menschen informieren
Wenn Sie mit HIV leben, haben Sie in der Schweiz das Recht, selbst zu entscheiden, wen Sie darüber informieren.
Sie sollten es aber in jedem Fall Ihren Ärztinnen und Ärzten sagen.
So kann die Ärztin oder der Arzt einschätzen, ob eine Krankheit, die Sie haben, etwas mit der HIV-Infektion zu tun hat und kann Sie so besser behandeln.
Wenn Sie Medikamente gegen HIV bekommen, müssen das Ihre Ärztinnen oder Ärzte wissen, damit sie Ihnen für andere Krankheiten Medikamente geben können, die zu den HIV-Medikamenten passen.
Medizinische Fachpersonen dürfen niemandem sagen, dass Sie HIV haben, wenn Sie das nicht wollen. Auch nicht dem Arbeitsamt, dem Migrationsamt, dem Arbeitgeber, der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder Ihrer Familie, etc.
HIV und Versicherungen
Wenn Sie eine Versicherung abschliessen möchten, kann die Versicherung je nach Versicherungsart Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand stellen.
Wenn Gesundheitsfragen gestellt werden, müssen Sie diese wahrheitsgemäss beantworten. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass die Versicherung Leistungen verweigert oder den Vertrag anfechtet.
Die obligatorische Krankenversicherung darf Personen jedoch nicht wegen einer HIV-Infektion ablehnen. Bei bestimmten Zusatzversicherungen können andere Regeln gelten.
HIV und Arbeit
Wenn Sie mit HIV leben, dürfen Sie in der Schweiz genauso wie jeder andere Mensch arbeiten, auch z.B. in der Kranken-, Alten-, Kinder- und Jugendpflege oder in der Lebensmittelverarbeitung etc. Denn HIV wird im Arbeitsalltag nicht übertragen.
Sich um einen Job bewerben
Im Bewerbungsgespräch darf Ihnen der Arbeitgeber nur Fragen stellen, die für die Arbeit wichtig sind.
Sie müssen dem Arbeitgeber nicht sagen, dass Sie mit HIV leben. Wenn Sie Ihrem Arbeitgeber von Ihrem HIV-Status erzählen, darf diese Information nicht ohne Ihr Einverständnis an andere Personen weitergegeben werden.
Sie müssen auch keinen HIV-Test machen, wenn Sie das nicht wollen. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber sagt, dass Sie das machen müssen.
Dank einer wirksamen HIV-Behandlung können Menschen mit HIV heute in der Regel ein normales Arbeitsleben führen. Viele Menschen mit HIV sind genauso gesund und leistungsfähig wie Menschen ohne HIV.
Kündigung
Eine HIV-Infektion ist kein Grund für eine Kündigung.
Wenn Sie den Eindruck haben, wegen Ihrer HIV-Infektion benachteiligt oder gekündigt worden zu sein, können Sie sich rechtlich beraten lassen oder Unterstützung bei einer Beratungsstelle suchen.