Wenn Sie schwanger sind und die Schwangerschaft nicht fortsetzen möchten, können Sie die Schwangerschaft abbrechen lassen.
Dafür gibt es Gesetze:
- Ein Schwangerschaftsabbruch darf nur von einer Ärztin oder einem Arzt gemacht werden.
- Mädchen und Frauen haben in der Schweiz die Möglichkeit, eine ungewollte Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen abzubrechen. Das sieht die Fristenregelung vor. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Schwangerschaftsabbruch unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin möglich.
- Personen, die eine Schwangerschaft abbrechen möchten, haben Anspruch auf Information, Beratung und Unterstützung. Die Beratung ist vertraulich und freiwillig.
- Niemand darf gezwungen werden, eine Schwangerschaft abzubrechen.
Was kostet ein Schwangerschaftsabbruch?
Ab 2027 ist der Schwangerschaftsabbruch in der Schweiz gratis. Auch der Selbstbehalt entfällt.