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Adoption heisst, dass Sie ein Kind, das nicht Ihr eigenes ist, rechtlich zu Ihrem Kind machen. Adoptiveltern werden die rechtlichen Eltern des Kindes. In dem Moment, in dem Sie ein Kind adoptieren, sind alle rechtlichen Beziehungen des Kindes zu seiner biologischen (=leiblichen) Familie ungültig.

Grundsätzlich können Sie in der Schweiz ein Kind adoptieren,

  • das schon mit Ihnen verwandt ist,
  • das Sie nicht kennen und das nicht mit Ihnen verwandt ist,
  • das aus einem anderen Land kommt.

Sie können auch das Kind Ihrer Partnerin oder Ihres Partners adoptieren.

Adoption

Bedingungen für eine Adoption in der Schweiz

Damit ein Kind in der Schweiz adoptiert werden darf, müssen die Adoptiveltern und die biologischen (leiblichen) Eltern des Kindes einverstanden sein.

Wenn Sie ein Kind adoptieren, ist das für immer. Das heisst, Sie können das Kind nicht zurückgeben, wenn es Probleme gibt oder wenn das Kind sich anders entwickelt, als Sie es sich vorgestellt haben.

Auch homosexuelle Ehepaare können in der Schweiz Kinder adoptieren.

Homosexual parents