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Sie können sich sich bei einer Ärztin oder einem Arzt oder in einer Beratungsstelle über Verhütung informieren.

Es gibt:

  1. Verhütungsmittel, die Sie ohne Rezept kaufen können
  2. Verhütungsmittel, für die Sie ein Rezept brauchen
  3. Verhütungsmethoden, die von einer Ärztin oder einem Arzt eingesetzt werden

Verhütungsmittel ohne Rezept

Einige Verhütungsmittel können Sie ohne Rezept kaufen. Sie müssen dafür nicht zuerst zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen.

Diese Verhütungsmittel können Sie ohne Rezept kaufen:

  • Kondome: Kondome können Sie in Apotheken, Drogerien, Supermärkten, an Tankstellen oder im Internet kaufen. Achten Sie auf die richtige Grösse und darauf, dass die Verpackung unbeschädigt ist. Achten Sie auf das Verfallsdatum.
  • Diaphragma: Die Gynäkologin oder der Gynäkologe misst erst die richtige und passende Grösse des Diaphragmas aus. Wenn Sie die richtige Grösse für sich kennen, können Sie das Diaphragma ohne Rezept in einer Apotheke oder im Internet kaufen. Es gibt das Diaphragma auch als Variante in Einheitsgrösse, die vielen Frauen passt.
  • Internes Kondom ("Femidom"): Femidome können Sie in der Apotheke oder im Internet kaufen.

Verhütungsmittel mit Rezept

Für einige hormonelle Verhütungsmittel benötigen Sie ein Rezept von einer Ärztin oder einem Arzt. Vor der Verschreibung wird geprüft, ob die gewählte Methode für Sie geeignet ist. Je nach Verhütungsmethode können regelmässige ärztliche Kontrollen empfohlen werden.

Mit einem Rezept können Sie das Verhütungsmittel in einer Apotheke kaufen.

Für diese Verhütungsmittel brauchen Sie ein Rezept von einer Ärztin oder einem Arzt:

Verhütungsmittel, die Sie direkt von der Gynäkologin oder dem Gynäkologen bekommen

Es gibt Verhütungsmittel, die Sie nicht selbst in der Apotheke kaufen können. Diese Verhütungsmittel bekommen Sie direkt von der Gynäkologin oder dem Gynäkologen:

Kosten

Die Kosten für Verhütungsmittel müssen in der Schweiz in der Regel selbst bezahlt werden. Nur in wenigen Kantonen sind Verhütungsmittel gratis.

Ausnahmen

In bestimmten Fällen kann die Krankenversicherung die Kosten ganz oder teilweise übernehmen, zum Beispiel wenn ein hormonelles Verhütungsmittel zur Behandlung einer Erkrankung verschrieben wird. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Ärztin, Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenversicherung.

Altersgrenzen

Auch Jugendliche können sich über Verhütung beraten lassen und Verhütungsmittel erhalten.

In der Schweiz ist nicht ein bestimmtes Alter entscheidend, sondern ob eine Person urteilsfähig ist und selbst über ihre Gesundheit entscheiden kann.

Gesundheitsfachpersonen unterstehen der Schweigepflicht. Sie dürfen Informationen nicht ohne Zustimmung weitergeben.