Prostitution bedeutet Sexarbeit. Das bedeutet, dass Sex im Austausch für Geld oder andere Vorteile angeboten wird. Menschen, die in der Sexarbeit arbeiten, werden als Sexarbeiterinnen oder Sexarbeiter bezeichnet.
In der Schweiz ist Sexarbeit unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt.
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind besonders geschützt.
- Sexarbeit ist erst ab 18 Jahren erlaubt.
- Niemand darf Personen unter 18 Jahren für Sexarbeit einsetzen.
- Kantone und Gemeinden können Regeln festlegen, wo Sexarbeit erlaubt ist und wo nicht.
Sexarbeit muss freiwillig sein
Sexarbeit muss freiwillig ausgeübt werden. Niemand darf gezwungen, bedroht oder unter Druck gesetzt werden, sexuelle Dienstleistungen anzubieten.
Wer eine andere Person zur Sexarbeit zwingt oder ausbeutet, macht sich strafbar.
Auch Partner:innen, Familienmitglieder oder andere nahestehende Personen dürfen niemanden zur Sexarbeit drängen oder zwingen.
Niemand darf zur Sexarbeit gezwungen werden.
Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden oder Unterstützung benötigen, können Sie sich an eine Beratungsstelle wenden. Die Beratung ist vertraulich. Viele Beratungsstellen bieten Unterstützung in mehreren Sprachen an.
Hier finden Sie Unterstützung: Plateforme Traite
Rechte und Pflichten in der Sexarbeit
Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind, haben das Recht:
- Kund:innen abzulehnen.
- Bestimmte sexuelle Dienstleistungen abzulehnen.
- Die Bedingungen ihrer Arbeit selbst festzulegen.
- Jederzeit mit der Sexarbeit aufzuhören.
Niemand darf Sexarbeiter:innen zu bestimmten sexuellen Handlungen zwingen.
Wer in der Sexarbeit tätig ist, muss die geltenden Gesetze sowie kantonale und kommunale Vorschriften einhalten. Dazu können je nach Wohn- oder Arbeitsort besondere Regelungen gehören.
Beratung und Unterstützung
Beratungsstellen für Sexarbeiter:innen informieren über Rechte, Pflichten, Gesundheit, Sicherheit und soziale Fragen. Die Beratung erfolgt vertraulich und ist häufig kostenlos.