Alle Menschen, egal welches Geschlecht sie haben, haben in der Schweiz dieselben Rechte und für alle gelten dieselben Gesetze.
In der Schweiz ist es verboten, Menschen zu benachteiligen oder zu diskriminieren, weil sie eine Frau oder ein Mann sind. Dies bedeutet, alle Menschen müssen in ihrem gesamten Leben persönlich, im Beruf und in der Familie die gleichen Chancen haben. Zum Beispiel haben alle Menschen, egal welches Geschlecht sie haben, das Recht:
- zur Schule zu gehen
- selbst zu entscheiden, welchen Beruf sie lernen wollen
- selbst zu entscheiden, ob sie heiraten möchten
- selbst zu entscheiden, ob sie Kinder haben möchten.
Schutz vor Diskriminierung
In der Schweiz darf niemand wegen persönlicher Merkmale benachteiligt oder diskriminiert werden. Dazu gehören zum Beispiel:
- die Herkunft oder Nationalität
- die Hautfarbe oder ethnische Zugehörigkeit
- das Geschlecht
- die sexuelle Orientierung
- die Geschlechtsidentität
- die Religion oder Weltanschauung
- eine Behinderung
- das Alter
Hilfe und Unterstützung
Wenn Sie diskriminiert werden, müssen Sie das nicht allein bewältigen. Sie können sich an eine Beratungsstelle wenden. Dort erhalten Sie Informationen über Ihre Rechte und Unterstützung bei den nächsten Schritten.
Auch viele Arbeitgeber, Schulen, Hochschulen und Behörden haben Ansprechpersonen oder Stellen, an die Sie sich bei Diskriminierung wenden können.
Unterstützung bei rassistischer Diskriminierung: network-racism.ch
Unterstützung bei sexistischer Diskriminierung: belaestigt.ch