Weibliche Genitalverstümmelung ist in der Schweiz gesetzlich verboten. Manchmal wird weibliche Genitalverstümmelung auch Beschneidung genannt.
Verschiedene Organisationen beraten Opfer von weiblicher Genitalverstümmelung. Zum Beispiel:
Für Mädchen oder Familien, die sich gegen sozialen und familiären Druck in ihrer Gemeinschaft wehren wollen: